Wenn man ein Auto besitzt, kümmert man sich natürlich darum. Aber manchmal findet ein Unfall oder Zusammenstoß in einer kleinen Ecke statt. Wenn Sie einen Schaden verursachen und diesen bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen, wirkt sich dies in den meisten Fällen auf die Höhe Ihrer Prämie aus. Wenn Sie mehr schadenfreie Jahre sammeln, erhalten Sie einen Rabatt auf Ihre Prämie. Dieser Rabatt kann erheblich sein. Manchmal können Sie sich auch für einen Rückgang Ihres Schadenfreiheitsrabatts versichern. Dann sind die Folgen geringer, wenn Sie einen Schaden bei Ihrem Versicherer geltend machen müssen.

Selbst schuld oder nicht?

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt es sehr darauf an, wer die Schuld an dem Zusammenstoß trägt. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben und jemand anderes Sie anrempelt, ist die Situation natürlich anders, als wenn Sie der Schuldige an einem Zusammenstoß sind. Im letzteren Fall zahlt die Versicherung den Schaden des Unfallgegners nur, wenn Sie nur haftpflichtversichert sind. Bei der Vollkaskoversicherung werden auch Schäden an Ihrem eigenen Auto bezahlt. Allerdings gibt es oft eine Selbstbeteiligung von manchmal mehreren hundert Euro. In jedem Fall müssen Sie diesen Betrag selbst zahlen.

Wechsel der Versicherung

Wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend gemacht haben von Alpina oder eine andere Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, wird dies im ZIS, dem Zentralen Informationssystem, registriert. Dieses System kann von allen Versicherungsgesellschaften in Anspruch genommen werden. Wenn Sie den Versicherer wechseln wollen, wird das GUS konsultiert. Wenn sich dabei herausstellt, dass Sie überdurchschnittlich oft Schäden geltend gemacht haben, kann die Versicherung abgelehnt oder eine höhere Prämie verlangt werden. Ein Ablehnungsrisiko besteht auch, wenn Sie jemals einen Betrug begangen haben oder als säumiger Zahler von Versicherungsprämien bekannt sind. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass Sie Ihren erworbenen Schadenfreiheitsrabatt nicht immer mitnehmen können, wenn Sie wechseln.

Bewertung durch einen Versicherungsexperten

Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Auto haben und diesen bei der Versicherung geltend machen wollen, können Sie einen Sachverständigen vorbeikommen lassen. Dies ist ein Vertreter der Versicherungsgesellschaft. Er nimmt den Schaden auf und erstellt einen Kostenvoranschlag für die Werkstatt, die den Schaden beheben wird. Sie prüft auch das von beiden Parteien ausgefüllte Antragsformular oder einen Polizeibericht. Erst wenn die Versicherungsgesellschaft zustimmt, kann das Auto repariert werden. Selbst im Falle eines Totalschadens kann der Versicherer einen Sachverständigen entsenden, der beurteilt, ob diese Schlussfolgerung gerechtfertigt ist oder nicht.

Schäden an einem geleasten Auto

Wenn Sie ein geleastes Auto haben, zahlen Sie dafür einen festen Betrag pro Monat. Dieser Betrag umfasst eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie einen Schaden haben, können Sie das Auto daher oft kostenlos reparieren lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Zusammenstoß verschuldet haben oder nicht. Aber auch hier gilt natürlich, dass man sich nicht mehrmals mit selbstverschuldeten Schäden in der Werkstatt melden soll. Es ist dann wahrscheinlich, dass Ihnen als Nutzer Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies wird in der Regel im Mietvertrag festgehalten.

Welche Versicherung ist die richtige für mich?

Wenn Sie Ihr Auto versichern wollen, werden Sie natürlich nach einem billige Autoversicherung. Niemand zahlt eine hohe Prämie für Spaß. Lesen Sie aber immer die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Manchmal kann eine etwas teurere Versicherung die bessere Wahl sein, weil sie z. B. einen besseren Schutz bietet. Als junger Mensch und als Fahranfänger zahlen Sie immer eine höhere Prämie. Das ist logisch, denn das Risiko von Schäden ist höher. Dies haben Studien gezeigt. Die Versicherungsgesellschaft schätzt immer das Risiko eines Schadensfalls ein und legt die Höhe der Prämie danach fest.

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